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One 4 Mortal Kombat X: Gründe für die USK-18 Freigabe

Dieses Thema im Forum "Beat 'em Up" wurde erstellt von RioT, 28. Juli 2015.

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  1. OnePS4 Mortal Kombat X
    Beat 'em Up 2015-04-14 Warner Bros. Interactive Entertainment NetherRealm Studios Jetzt bestellen

    Vor kurzem berichteten wir über die nicht-Indizierung des Klassiker's Mortal Kombat X. Der Entscheid der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) ebnete damit den Weg für einen USK-18 Stempel und somit den Vertrieb und die Vermarktung in deutschen Läden.
    Gut eine Woche Später meldet sich die Stellvertretende Vorsitzende der BPjM Petra Meier zu Wort und erklärt uns wie es zu dieser überraschenden Entscheidung gekommen ist. Ihr zufolge hat es sehr viel mit der Realitätsferne der gezeigten Bilder zu tun.

    "Es gibt einfach sehr viele Distanzierungselemente in Mortal Kombat X, die neben der drastischen Gewaltdarstellung immer wieder eine mögliche jugendgefährdende Wirkung auf Kinder und Jugendliche aufheben."

    Sie erklärt uns das anhand eines Beispiels des Charakter Sub-Zero.

    "Sub-Zero streut Eis aus, das wird dann zu Eiszapfen und da wird dann der Gegner hineingeschmissen. Das wird deutlich detailliert dargestellt. Aber es ist doch nicht realitätsnah. Wie in Mortal Kombat X diese Tötungen zustande kommen, entspricht nicht der Wirklichkeit."

    [​IMG]
    An solchen Tötungen kann man sich kein Beispiel oder Vorbild nehmen weil es schlicht nicht Real ist. Das entspricht in etwa dem selben Argument das auch Kritiker der Indizierung seit Jahren schon in den Mund nehmen. Doch wie kommt es, dass erst im neusten Ableger so entschieden wurde? Schliesslich hat Sub-Zero schon 1992 seinen Gegnern den Kopf, mitsamt Wirbelsäule, vom Körper gerissen. Oder nehmen wir Liu Kang der sich 2011 in einen Drachen verwandelte um seine Widersacher totzubeissen. War das Realitätsnah?
    Aus dem Offiziellen Prüfbericht geht hervor:

    "Die ständige Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und die verbesserte Grafik führen nach den Erkenntnissen des Gremiums dazu, dass in einigen Computerspielen die Darstellung der Tötungsszenen so realitätsgetreu erfolgt, dass die Unterscheidung zwischen Realität und Spielwelt und damit eine Distanzierung vom Spielgeschehen nicht immer gelingt. Die Weiterentwicklung der Technik führt andererseits aber auch dazu, dass Spiele wie das vorliegende das Fiktive ihrer Umgebung, Charaktere und Handlung immer deutlicher erkennen lassen."
    Petra Meier fügt hinzu, dass durch den Fortschritt der Technik und eben vor allem der Grafik sich nun auch die Sichtweisen ändern müssen: "Die BPjM geht auch mit der Zeit"


    "Bei den anderen (
    gemeint sind die Mortal Kombat Teile) wurde damals diese distanzierende Wirkung noch nicht konstatiert. Da wurde gesagt, dass Teile ausschlaggebend sind, wie wenn ein Messer, das keine magische Waffe ist, durch einen Körper fährt. Die anderen Elemente wurden nicht als ausreichende Distanzierung eingestuft."


    Dürfen wir nun also vermehrt mit solchen Entscheiden bei realitätsfremden Spielen rechnen? Wenn wir einen weiteren Blick in den Prüfbericht werfen wird klar dass das Gremium, bestehend aus 11 Personen, nicht alle einer Meinung waren.

    "Ein Teil des Gremiums sah Mortal Kombat X als indizierungsrelevant an, da es Gewaltschilderungen aufweise, in denen auch realistische Waffen (Pistolen, Schwerter, Messer) zum Einsatz kämen, sich die Gewalt auch gegen menschlich gestaltete Wesen richte und insbesondere in den ›Fatalities‹, aber auch in den weiteren Spezialmanövern, die Gewaltfolgen in drastischen Einzelheiten präsentiert würden.

    Gerade die ›Fatalities‹ seien das prägende Element des Spiels, auf das sich seine Beliebtheit bei den Spielern gründe; jeder Spieler strebe deshalb als besonderen Anreiz und Erfolg an, eine ›Fatality‹ auszulösen. Dieses Spielelement sei als rein selbstzweckhafte und besonders brutale Darstellung von Gewalt einzustufen, weshalb insgesamt eine verrohende und zu Gewalttätigkeit anreizende Wirkung auf Kinder und Jugendliche vorliege und in
    der Abwägung mit der Kunstfreiheit den Belangen des Jugendschutzes der Vorrang einzuräumen sei"
    Argumente also die auch weiterhin für eine Indizierung des Titels sprechen.
    Das dieses mal mit einer 2/3 Mehrheit zugunsten der "distanzierend wirkenden Fantasy-Gewalt" entschieden wurde , hat sicherlich vielen Gamern in Deutschland Freude bereitet, doch es bleibt abzuwarten ob auch bei zukünftigen Titeln dieses Argument standhalten wird.


    Wie seht Ihr das? Kann man "gewalttätige" Spiele eurer Meinung nach in Gruppen wie "realitätsnah" oder "realitätsfremd" einstufen? Und glaubt Ihr das ab sofort vielleicht auch andere Titel, die Potential für eine Indizierung haben, eher mit einer USK-18 Freigabe durchkommen.?


    Quelle:
    BPjM , Gamestar
     
    RioT

    RioT Trunkenbold
    Redakteur

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  2. Kommentare (23)
  3. Es ist für mich nicht nachvollziehbar das nun so argumentiert wird. Immerhin boten die MK-Teile bisher immer absolut realitätsfremde Moves und Finisher.
    Aber gut selbst die gezeigte Brutalität in den letzten Wolfenstein Teilen hat mich verwundert, das diese enthalten geblieben ist.

    Es scheint wirklich Veränderung in der Entscheidung zu geben, und das freut mich! Denn so kommen vielleicht in ein paar Jahren der Grossteil der Spiele uncut in Deutschland raus und ich als Erwachsener darf endlich mal das Gefühl haben ich darf selbst entscheiden......auch wenn es nur ein Placebo-Gefühl ist.......
     
  4. Alle die auf ungeschnittene Versionen wert legen konnten doch auch in der Vergangenheit aus z.B. Österreich bestellen.
    Ich denke, die sind einfach darauf bedacht sich dem europäischen Bild anzupassen.
     
  5. Leider ist das noch immer so.
    Fuer mich ist es heutzutage einfach nicht mehr vertretbar dermaßen bevormundet zu werden. Wozu gibt es eine Abgrenzung im BGB welches eine Volljährigkeit bzw. die volle Geschaeftsfaehigkeit deklariert, wenn wir dieser entsprechend nicht nachkommen koennen, weil uns das durch Behoerden schlichtweg verwehrt bleibt.


    Wenn man das eigentliche Gesetz des Jugendschutzes vernbuenftig umsetzen wuerde, haetten wir diese Problematik ueberhaupt nicht.
    Ich finde es traurig ;(
     
  6. Ich sehe da irgendwie überhaupt keine "Problematik". Spieletechnisch konnte man seit Erfindung des Internets doch jederzeit alles bekommen.

    Ich finde auch, dass es nichts mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit zu tun hat. Sonst würde das ja auch alle anderen verbotenen Dinge mit einschließen.
     
  7. Ich wuerde gerne auf den "Umweg Oesterreich" verzichten und im Endeffekt wuerde es die verbotenen Dinge nicht einschließen wenn man sich an unseren Nachbarn orientiert. Dort funktioniert es doch auch ohne dass du waffenfaehiges Plutonium kaufen kannst.
    Ich hatte mit genau dem Einwand gerechnet :S
     
  8. Ich glaube das hier mittlerweile einfach ein paar "jüngere" Leute mit in den Gremien sitzen und in letzter Zeit versuchen, endlich mal die Spiele durchzubekommen. Die Argumentation ist totaler Quatsch, aber sie bekommen es damit durch und deshalb finde ich es super.
    Ein anderer Teil scheint immer noch veraltet zu sein, aber er ist zu klein, um sich durchzusetzen.
    Daher hoffe ich, dass man nun wirklich vermehrt mit Uncutspiele rechnen kann.
     
    Popperklopper84 gefällt das.
  9. Es geht doch alles in die Richtung, dass wir uns den Umweg in Zukunft sparen können.
    Und es war nicht das Thema, dass "an unseren Nachbarn orientieren" verbotene Dinge mit einschließt, sondern deine freie Interpretation von unbeschränkter Geschäftsfähigkeit. :)
     
  10. @s4scha & @Lunte
    Mensch Leute vertragt euch und tanz miteinander:hilde:

    :rofl:

    :banana::banana::banana::banana::banana::banana:
     
  11. Ich Hatte die gleichen gedanken, die argumentation ist wirklich blödsinn denn mann hat auch schon früher fiktion von realität problemlos unterscheiden können, bin mir aberdaher auch völlig unsicher ob es einfach mal "glück" war das es durchkam oder ob nun tatsächlich einfach ich sag mal weniger sensible leute im gremium sitzen
     
  12. Wer streitet denn? Das ist doch ein Forum zum forumisieren. :eek:
     
    SnakeXTC, Lunte und Popperklopper84 gefällt das.
  13. Diese Erklärung hätte auch von einen Kleinkind stammen können.

    - gesendet aus der One-4-U App
     
  14. Immerhin verständlicher als mancher käse aus dem prüfbericht, da musste ich teilweise 3 mal lesen nur um das offensichtliche zu verstehen :D

    Was ich übrigens beim zweiten mal schreiben der news :häslige:vergessen hab ist wie es überhaupt zur prüfung kam. Kurz: EA wollte das spiel erst gar nicht zur prüfung schicken weil sie so oder so mit der indizierung gerechnet haben, aber eine "harmlosere" demo für die gamescom letzten jahres mussten sie prüfen lassen um sie dort zeigen zu können. Als dann mit den gleichen argumenten die demo durchgewunken wurden haben sie sich umentschieden :D
     
    Popperklopper84 gefällt das.
  15. Das sehe ich aktuell nicht so. Ich denke auch ein Dead Rising wird es zukuenftig schwer haben auch wenn Zombies unrealistisch sind. Die Naehe zur Realitaet bzw. dem Mensch ist an der Stelle immer noch zu groß. Nur mal als Beispiel.

    Du darfst die Kombination mit der Volljaehrigkeit nicht außer acht lassen, was ich meine ist dass Leute mit dieser Muendigkeit in der Theorie selbst entscheiden was fuer sie "gut ist und was nicht" duerfen.

    Ach ich finde ein Diskussion nicht verkehrt und sehe es genauso, hier streitet niemand.
     
    Popperklopper84 gefällt das.
  16. Wenn das ihr Hauptargument bleibt gebe ich dir recht. Wird sicher immer noch Spiele geben, die nicht durchkommen.

    Aber nur gaaaaanz theoretisch. So dumm wie der Großtteil der Bevölkerung ist, darfst du unmöglich jeden selbst entscheiden lassen, sondern musst einige Sachen einschränken.
     
    Bull und Popperklopper84 gefällt das.
  17. Da muss man unbedingt die "Erwachsenen" raus lassen, welche tatsächlich glauben das "Mitten im Leben" etc. real ist. Denn denen gehört ne Zwangsjacke angezogen:)
     
    s4scha gefällt das.
  18. Oh ha, na wenn wir davon ausgehen darfst du einigen Leuten kein Fuehrerschein geben, musst ihnen das Recht zu waehlen aberkennen und und und und...

    Da hake ich doch direkt bei Popel mit ein und frage warum solche Programme nicht zensiert werden, denn meiner Meinung wird bei der Nachmittagsunterhaltung dem Bildungsauftrag nicht nach gekommen. :S

    Schade ich finde einen Beitrag eines RTL-Sprechers zum Bildungsauftrag nicht mehr :( Da ging es explizit um die Falschdarstellung bestimmter Personen und Familien in Realitysoaps.
     
  19. Für einen Führerschein gibt es ja eine Prüfung die abgelegt werden muss. Viel zu einfach, aber es gibt sie.
    Das Wahlrecht darf man leider keinem aberkennen, da wir sonst nicht mehr als Demokratie durchgehen. Wenn man sich die Wahlbeteiligung anguckt, spielt das eh keine große Rolle. Die gehen sowieso alle nicht hin. :)
    Fazit: Man müsste einen staatlichen "Killerspieleignungstest" einführen, um die Indizierung abzuschaffen. :thumb:
     
  20. Stimmt, allerdings ist die Demokratie eh Geschichte :) aber das fuehrt hier zu weit.

    Perfekt, das machen wir :)
     
    Popperklopper84, RioT und s4scha gefällt das.
  21. Diese Bevormundungen gibt es aber selbst bei Videospielen auch in fast aller Welt. Sei es der Sex in den USA und Japan, oder Drogensachen in beispielsweise Australien oder Nahost. Von Komplettverboten wegen religiöser Andeutungen in einem nicht näher genannten Teil dieser Welt mal ganz zu schweigen. So hat jedes Land ein gewisses Steckenpferd. Unseres ist die Darstellung von Gewalt. Und da ist meiner Meinung nach sowohl di BPjM, als auch die USK auf einem guten Weg. Somal die BPjM eh nur auf Antrag tätig wird. Also darf man bei Indizierungen zumeist irgendeinem Jugendamt den schwarzen Peter zuschieben.

    Ich denke auch, das die "Wandlung" mit einer teilweise Verjüngung der Institutionen zusammenhängt. Schließlich kommen so langsam aber sicher auch die Leute in die Gremien, die von kleinauf mit der Thematik Videospiel vertraut sind. Noch vor Jahren saßen dort Leute, die mit diesem Medium nur bedingt etwas anfangen können. Die Ergebnisse waren dann dementsprechend nüchtern. Da hätte man meinen Großvater auch eine Kritik zu einem Bushido Album schreiben lassen können.
     
    djizzingo und RioT gefällt das.
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