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One 4 Dying Light - Indizierung in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Horror" wurde erstellt von kalkburn666, 11. Feb. 2015.

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  1. Ja richtig Simon, indiziert heißt nur darf nicht beworben, darf aber unter der Ladentheke weiter verkauft werden.
    like a Dealer :wacko:
     
    SimonStig gefällt das.
  2. echt creepy das ganze :confused:
    Indizierungen verjähren sogar....nach 25 Jahren :D
    Aber nur wenn keiner einen Antrag auf Folgeinidzierung stellt.
     
  3. Dann komm ich mir vor wie n richtiger OG =)
     
  4. Ja, so läuft das. Nur oftmals wirst du dabei bei großen Händlern kein Glück haben, da sie das Spiel nicht öffentlich auslegen dürfen. GameStop macht es meines Wissens so und der "kleine Laden um die Ecke" sowieso.

    Liste A ist im Prinzip ein Werbeverbot sowie ein Verbot von öffentlichen Vorführungen und Liste B geht mit einem Verbreitungsverbot einher.

    Ja, mir auch. Ist aber eine Schutzgebühr, die alle Empfänger des Bundesanzeigers zahlen müssen. Allein wegen dem Nachweis der Volljährigkeit.
     
  5. Der Dealer meines Vertrauens wirds mir rechtzeitig zusenden. Mir also grad egal ob indiziert oder nicht.
    Obwohl.... indiziert heißt ja eigentlich "Voll krasses Spiel Alder....." :D
     
    Reis-Man1990 gefällt das.
  6. Indizierung die sollten einfach drauf achten das die kiddies den mist nicht kaufen koennen. Will hier nicht der spießer sein (bin ja erst 24). Ach das Zombie matschen ist verboten.
    aber bei sniper elite übelste killcams haben ist ok^^ ich versteht den sinn dahinter nicht nach welchem kriterium die da entscheiden. Ich meine wie easy ist es da Game zu kaufen psn oder xbl crad und dann in den store und downloaden.
    also ach die sind sind eh alle doof
     
  7. Theoretisch wäre dieses "unter-den-Tisch-verkaufen" bei indizierten Spielen völlig legal, ABER (furchtbar, wie der Autor hier durch Großschreibung versucht Spannung aufzubauen) das Problem ist die Selbst-Zensur der großen Händler wie Saturn, MM oder Müller. Denn die werden das Spiel mit 95% Wahrscheinlichkeit erst gar nicht in ihr Sortiment aufnehmen, da 1) die Händler Sorge um einen Image-Schaden haben, wenn sie so prikäre Medien verkaufen, und 2) es wohl viel zu wenige Kunden geben dürfte, die ein Produkt ganz ohne Werbung oder Info-Tafel etc. auf Nachfrage kaufen würden - die Gefahr, sich einen Ladenhüter anzuschaffen, der nur den Platz für andere Produkte versperrt, ist einfach zu groß.
     
  8. Stimme ich nur zu.
    Mir fällt gerade auf, dass wenn man es nicht öffentlich ausschreiben darf, fällt der Onlinehandel in Deutschland ja ebenfalls flach.
     
  9. Nur wenn der Betreiber des Onlineshops in Deutschland sitzt. Sonst spielt es keine Geige.

    Ich persönlich finde eine Indizierung besser als der USK eine verstümmelte Version zur Prüfung vorzulegen. Allerdings entgeht dem Publisher dadurch i.d.R. zu viel Umsatz.
     
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